Ein Abgeordneter fragt die Bundesregierung, welche internationalen Kriege seit
1991 diese als völkerrechtswidrig einstuft. Das Antwortschreiben des
Auswärtigen Amtes, welches den NachDenkSeiten vorliegt, ist an praktizierter
Doppelmoral kaum zu überbieten. Man bewerte nur den aktuellen „Angriffskrieg
Russlands“ als „völkerrechtswidrig“. Eine „rückblickende
völkerrechtliche Bewertung“ anderer Kriege etwa der USA, Saudi-Arabiens oder
der Türkei erachtet die Bundesregierung nach eigener Darlegung als nicht
zielführend. Ein Offenbarungseid besonderer Güte. Von Florian Warweg
Bundesregierung: Wir bezeichnen nur den russischen Angriffskrieg als
völkerrechtswidrig, Kriege anderer Länder bewerten wir nicht weiterlesen
https://www.nachdenkseiten.de/?p=92672#more-92672 
Zitat
Am 16. Januar beantwortet die Staatssekretärin im Auswärtigen Amt, Susanne Baumann, die Schriftliche Frage im Namen der Bundesregierung. Aus Dokumentations- und Transparenzgründen dokumentieren wir die Antwort im Wortlaut.
„Sehr geehrter Herr Abgeordneter, Ihre Frage (…) beantworte ich wie folgt:
Die Bundesregierung führt völkerrechtliche Bewertungen internationaler bewaffneter Konflikte nur aus jeweils aktuellem Anlass durch, wie etwa zum völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine.
Eine rückblickende völkerrechtliche Bewertung sämtlicher Kriege bzw. internationaler bewaffneter Konflikte seit 1991 durch die Bundesregierung gibt es nicht. Dies würde den für den zur Beantwortung einer Schriftlichen Frage zur Verfügung stehenden zeitlichen Rahmen überschreiten und darüber hinaus keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben.“
Quelle: NachDenkSeiten
Anmerkung
Das erinnert stark an den vorangegangenen Artikel von RT
"Werden sie dumm gezüchtet? 