„Haftbefehle werden in der Regel unter dem Deckmantel der Geheimhaltung ausgestellt, um Zeugen zu schützen und Ermittlungen zu erleichtern“, stellte der IStGH fest. „Die Kammer hat jedoch beschlossen, diese Informationen zu veröffentlichen, da offenbar weiterhin ähnliche Verhaltensweisen wie in den Haftbefehlen beschrieben werden, stattfinden. Die Kammer ist der Ansicht, dass es im besten Interesse der Opfer und ihrer Familien liegt, dass sie sich der Existenz von Haftbefehlen bewusst sind.“