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EuGH setzt Privatpersonen, die Inhalte von RT Deutsch weiterverbreiten, drakonischen Strafen aus
EuGH setzt Privatpersonen, die Inhalte von RT Deutsch weiterverbreiten, drakonischen Strafen aus Mit einem Urteil vom 2. Juli hat sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) zur Partei in einem Propagandakrieg gemacht. Ohne die Konsequenzen für das Grundrecht der Meinungs- und Informationsfreiheit zu prüfen, hat er geurteilt, dass Privatpersonen, die einmalig, ohne kommerzielles Interesse und ohne ausländische Einflussnahme korrekte Inhalte von EU-sanktionierten Medien weiterverbreiten, Straftäter sind. Quelle: Norbert Häring