Die Anregung, Leserinnen und Leser mit verfassungsrechtlichen Kenntnissen zu
fragen, kommt von einem NachDenkSeiten-Leser. Er schrieb nach Lektüre dieses
Artikels Geschichtsfälscher Scholz – unser Bundeskanzler, ein Meister der
Manipulation ( https://www.nachdenkseiten.de/?p=83648 ) :
> Betrifft: Scholzens seine Rede.
>
> Die alles entscheidenden Sätze: „Denn: Ich habe in meinem Amtseid
> geschworen, Schaden vom deutschen Volk abzuwenden." Und dann: "Drittens: Wir
> unternehmen nichts, was uns und unseren Partnern mehr schadet als Russland."
>
> Frage: Reicht das für eine Klage, das offene Eingeständnis, dem deutschen
> Volke zu schaden? Ob nun mehr oder weniger als jemand anderem ist doch wohl
> egal. Es ist ein klarer Fall von Eidbruch und dann auch noch offen zugegeben.
Was meinen die juristischen Fachleute? Antworten bitte an
leserbriefe@nachdenkseiten.de (
mailto:leserbriefe@nachdenkseiten.de )
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Quelle: NachDenkSeiten