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#1

Großflosser

in Flossenformen 28.01.2013 15:53
von franzpeter | 17.453 Beiträge

Triangel


Die Schwanzflosse hat die Form eines Dreiecks mit einem körpernahen Winkel von 70 Grad. Ihre Länge beträgt 8/10 der Körperlänge. Die Begrenzungen sind gerade, die Übergänge können leicht abgerundet sein.

Die Rückenflosse steigt steil an, ist breit und reicht stumpf abschließend bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse.

Rückenflosse

Bewertung der Länge

Bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse 5 Punkte
Bis zum Schwanzflossenansatz 3 Punkte
Darunter je nach Länge 1-2 Punkte
Rückenflosse reicht über das erste Drittel der Schwanzflosse hinaus bis 3 Punkte Abzug

Beispiele für Punktabzüge bei Formfehlern:

Nicht steil ansteigender Ansatz bis 3 Punkte Abzug
Starke Zähnelung oder Defekte bis 2 Punkte Abzug
Abweichungen von der Idealform bis 7 Punkte Abzug

Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 8 nicht übersteigen.


Schwanzflosse

Bewertung der Länge

8/10 der Körperlänge 10 Punkte
7/10 der Körperlänge 8 Punkte
6/10 der Körperlänge 5 Punkte
5/10 der Körperlänge 2 Punkte
darunter 0 Punkte
Länger als 8/10 der Körperlänge bis 3 Punkte Abzug

Beispiele für Punktabzüge für Fehler bei Form und Spreizung:

Winkel 70 Grad und mehr keinen Punktabzug
Winkel 65 Grad 1 Punkt Abzug
Winkel 60 Grad 3 Punkte Abzug
Winkel 55 Grad 5 Punkte Abzug
darunter 8 Punkte Abzug

Hintere Begrenzung deutlich konkav oder konvex bis 2 Punkte Abzug
Hintere Begrenzung verläuft schräg bis 4 Punkte Abzug
Hintere Begrenzung starke Zähnelung bzw. Defekte bis 5 Punkte Abzug
Obere und untere Begrenzung weisen ungleiche Winkel auf bis 5 Punkte Abzug
Obere und untere Begrenzung konkav oder konvex bis 5 Punkte Abzug
Seitliche Begrenzung zeigt Zähnelung oder Defekte bis 2 Punkte Abzug
Übergänge von seitlicher zu hinterer Begrenzung zu stark abgerundet bis 2 Punkte Abzug

Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 20 nicht überschreiten.
Für ein und dasselbe Kriterium dürfen Punktabzüge nur einmal erfolgen

HS Weiß

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Mit freundlichen Grüßen
franzpeter
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#2

Fächerschwanz

in Flossenformen 29.01.2013 11:02
von franzpeter | 17.453 Beiträge

Allgemeine Bewertungsmerkmale

Wesentlichstes Merkmal dieser Standard- und Bewertungsregeln ist die
genaue Beurteilung der Einzelheiten, da sich die Exponate der Guppy-
Hochzucht vor allem auf Grund ihrer Durchzüchtung bis ins kleinste Detail
auszeichnen.

Es gibt keine Bewertung des Gesamteindruckes (dieser würde bei genauer
Betrachtung nicht selten das tatsächlich erzielte Ergebnis verfälschen).

Es muß Ziel sein, die Standardformen in allen Bereichen zu erreichen.

Durch die festgelegten Formen von Körper und Flossen sowie deren
Größenverhältnisse zueinander sind optimale Proportionen in ausreichendem
Maße sichergestellt.

Punktvergabe
Länge Form Farbe Summe
Körper 8 8 12 28
Rückenflosse 5 8 10 23
Schwanzflosse 10 20 14 44
Vitalität/Schwimmverhalten 5
100

Die Bewertung erfolgt zunächst nach der jeweiligen Beschreibung der
Standardform, im Zweifelsfall gilt die Zeichnung.

Gewertet werden vollständige Sätze. Bei komplett ankommenden Sätzen, bei
denen ein Fisch verendet oder abhanden kommt, obliegt die Entscheidung
dem Ausstellungsleiter.

Ein Satz besteht aus der laut Ausschreibung geforderten Anzahl Fische, die in
allen Merkmalen übereinstimmen.

Abweichungen bekommen Punktabzüge. Gravierende Abweichungen führen
zur Disqualifikation (abweichende Grundfarben, unterschiedliche Deckfarben,
unterschiedliche Standards). Über die Disqualifikation entscheiden das
Wertungsrichtergremium und der Ausstellungsleiter.

Wertungsrichter sind nicht nur an Punkte und Abzugspunkte wie im Standard
vorgegeben gebunden, bei dazwischen liegenden Längen, Größen, Winkeln
oder Farben können auch dementsprechend andere Punkte bzw.
Abzugspunkte vergeben werden.

Bei der Punktvergabe ist für jeden Satz der Durchschnittswert des jeweils zu
wertenden Merkmals zu ermitteln.

Weist z.B. bei einem Satz ein bestimmtes Merkmal Unterschiede auf, ist
dieses für jeden Fisch gesondert zu werten, die dafür vergebenen Punkte sind
zu addieren und durch die Anzahl der Fische zu teilen.

Diese Vorgangsweise bietet Gewähr dafür, daß auf Grund eines Merkmals,
das bei einem einzelnen Fisch besonders ausgeprägt ist, nicht der ganze Satz
überbewertet wird bzw. im negativen Sinne zu viele Punktabzüge erhält.

Körper
Der Körper ist Ausgangsbasis und Bezugspunkt für die Bewertung
verschiedener anderer Kriterien.

Die Körperlänge wird durch Abschätzung ermittelt. Alle übrigen Längen oder Größen orientieren sich ausschließlich nach deren
Relation zur Körperlänge oder Körperhöhe.

Die Körperlänge wird von der Maulspitze bis zum Schwanzflossenansatz
gemessen, wobei die Mindestlänge bei Großflosser 20mm, Schwertflosser
19mm und Kurzflosser 18mm nicht unterschreiten soll.

Die Form soll kräftig und dem Typ entsprechend grazil sein.

Die größte Höhe, geschätzt an der höchsten Stelle des Körpers, soll 1/4 der
Länge betragen.

Bewertung der Körperlänge:
Großflosser lt. Pkt.209
26mm................................................................................................ 8 Punkte
24mm................................................................................................ 6 Punkte
22mm................................................................................................ 3 Punkte
20mm................................................................................................ 1 Punkt
darunter ............................................... kein Punkt, aber keine Disqualifikation
bei mehr als 26mm .......................................................... bis 3 Abzugspunkte

Schwertflosser lt. Pkt. 210
25mm................................................................................................ 8 Punkte
23mm................................................................................................ 6 Punkte
21mm................................................................................................ 3 Punkte
19mm................................................................................................ 1 Punkt
darunter .............................................. kein Punkt, aber keine Disqualifikation
bei mehr als 25mm .......................................................... bis 3 Abzugspunkte

Kurzflosser lt.Pkt. 211
24mm................................................................................................ 8 Punkte
22mm................................................................................................ 6 Punkte
20mm................................................................................................ 3 Punkte
18mm................................................................................................ 1 Punkt
darunter .............................................. kein Punkt, aber keine Disqualifikation
bei mehr als 24mm .......................................................... bis 3 Abzugspunkte

Beispiele für Punktabzüge bei der Körperform:
Plumpheit..........................................................................Abzug bis 5 Punkte
zu breiter Schwanzstiel .....................................................Abzug bis 2 Punkte
zu flacher Körper (wenn dieser eingefallen wirkt) ..............Abzug bis 4 Punkte
Rundrücken.......................................................................Abzug bis 2 Punkte
starker Knick .....................................................................Abzug bis 5 Punkte
krankhafte Veränderungen wie Buckelbildung,Hohlrücken,
Verkrümmung der Wirbelsäule etc. führen
zu keiner Wertung des Satzes Disqualifikation
die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 8 nicht überschreiten.

Flossen
Der Bewertung der Flossen kommt beim Hochzuchtguppy große Bedeutung
zu.

Die Flossenform ist in jedem Falle maßgeblich für die Einordnung in die
einzelnen Standards und Gruppen.

Es gibt drei Guppy-Hochzuchtgruppen, deren Charakterisierung in der
Schwanzflossenform liegt. Im Einzelnen sind dies die Gruppen Großflosser*),
Schwertflosser*) und Kurzflosser*).

Vor allem die Schwanzflossen sind für die Wertungsrichter ein überaus
wichtiges Kriterium. Ihre Abmessungen sind nicht im üblichen Sinne meßbar,
sondern in bestimmten Relationen zu den Körpermaßen festgelegt.

Für die Bewertung der Flossenform ist der jeweilige Standard maßgeblich,
wobei sich die Wertungsrichter nicht nach dem besten Ausstellungssatz zu
orientieren haben, sondern ausschließlich an dem Idealbild der
Standardflossenform


Grund- und Deckfarben

Auf Deckfarbe wird größter Wert gelegt. Darunter versteht man beim Guppy
Farbe*) und Muster*). Für Farbe auf Körper und Flossen werden bis zu 36
Punkte vergeben.

Farbe und Muster werden gemeinsam als Einheit bewertet.

Die Bewertung von Farbe und Muster erfolgt unter gleichen Bedingungen; es
ist daher auf die Lichtart und umgebende Farbflächen (z.B. Rückwand) zu
achten.

Beim Guppy gilt als Deckfarbe alles, was sich von den derzeit anerkannten
Grundfarben*) Wildgrau, Gold, Blond, Blau, Pink, Albino, Weiß, Creme, Silber
und Lutino unterscheidet. Snakeskin, Filigran und Wr.Smaragd werden als
allseits bekannte Muster angesehen.

Bei der Farbe/Muster werden folgende zwei Hauptkriterien unterschieden und
bewertet:
· Flächendeckung; das ist der Anteil der Farben/Muster auf der Fläche.
· Farbqualität / Qualität des Musters ist das harmonische Zusammenspiel
aller Farben, wobei intensive (=kräftige) und Pastellfarben mit ausreichender
Sättigung und klare Trennung der Farben erwünscht sind bzw. bei Muster
auf eine ausreichende Geschlossenheit und ansprechende Farbe Wert
gelegt wird.

Beispiele für Punktabzüge
Bewertung der Deckfarbe / Muster des Körpers:
100 % Flächendeckung ...................................................... kein Punktabzug
75 % Flächendeckung ...................................................... Abzug 4 Punkte
50 % Flächendeckung ...................................................... Abzug 7 Punkte
25 % Flächendeckung ...................................................... Abzug 10 Punkte
0 % Flächendeckung ...................................................... Abzug 12 Punkte
mangelnde Farbqualität / Qualität der Muster...................Abzug bis 5 Punkte
die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 12 nicht überschreiten.

Bei rezessiven Sätzen (außer Blond) können zu den ermittelten
Körperfarbpunkten zusätzlich bis zu 5 Punkte addiert werden, wobei die
maximale Punktzahl von 12 Punkten nicht überschritten werden darf.
Bewertung der Rückenflossenfarbe:
100 % Flächendeckung ...................................................... kein Punktabzug
75 % Flächendeckung ...................................................... Abzug 4 Punkte
50 % Flächendeckung ...................................................... Abzug 6 Punkte
25 % Flächendeckung ...................................................... Abzug 8 Punkte
0 % Flächendeckung ...................................................... Abzug 10 Punkte
mangelnde Farbqualität....................................................Abzug bis 4 Punkte
die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 10 nicht überschreiten.

Bewertung der Schwanzflossenfarbe:
100 % Flächendeckung ...................................................... kein Punktabzug
75 % Flächendeckung ...................................................... Abzug 6 Punkte
50 % Flächendeckung ...................................................... Abzug 9 Punkte
25 % Flächendeckung ...................................................... Abzug 12 Punkte
0 % Flächendeckung ...................................................... Abzug 14 Punkte
mangelnde Farbqualität....................................................Abzug bis 6 Punkte
die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 14 nicht überschreiten.

Vitalität/Schwimmverhalten
Das ist die natürliche Art der Schwimmfähigkeit des Tieres, die sich durch
Lebhaftigkeit und ungestörtes Verhalten dokumentiert. Dafür können bis zu
5 Punkte vergeben werden.

Die Schwanzflosse hat eine langgestreckte Dreiecksform mit einem körpernahen Winkel von 45 Grad. Ihre Ideallänge beträgt 10/10 der Körperlänge. Die Begrenzungen sind gerade, die Übergänge können leicht abgerundet sein. Die Rückenflosse ist schlank, steigt im Ansatz steil an und reicht spitz bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse.

Rückenflosse

Bewertung der Länge

Bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse 5 Punkte
Bis zum Schwanzflossenansatz 3 Punkte
Darunter je nach Länge 1-2 Punkte
Rückenflosse reicht über das erste Drittel der Schwanzflosse hinaus bis 3 Punkte Abzug

Beispiele für Punktabzüge bei Formfehlern:

Nicht steil ansteigender Ansatz bis 3 Punkte Abzug
Starke Zähnelung oder Defekte bis 2 Punkte Abzug
Abweichung von der Idealform bis 7 Punkte Abzug

Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 8 nicht übersteigen.


Schwanzflosse

Bewertung der Länge

10/10 der Körperlänge 10 Punkte
8/10 der Körperlänge 8 Punkte
7/10 der Körperlänge 5 Punkte
6/10 der Körperlänge 2 Punkte
darunter 0 Punkte
Länger als 10/10 der Körperlänge bis 3 Punkte Abzug

Beispiele für Punktabzüge für Fehler bei Form und Spreizung:

Winkel 45 Grad keinen Punktabzug
Winkel 35 Grad 2 Punkte Abzug
Winkel 30 Grad 4 Punkte Abzug
darunter 0 Punkte
Winkel 50 Grad 4 Punkte Abzug
darüber 8 Punkte Abzug

Hintere Begrenzung deutlich konkav oder konvex bis 2 Punkte Abzug
Hintere Begrenzung verläuft schräg bis 4 Punkte Abzug
Hintere Begrenzung starke Zähnelung bzw. Defekte bis 5 Punkte Abzug
Obere und untere Begrenzung weisen ungleiche Winkel auf bis 5 Punkte Abzug
Obere und untere Begrenzung konkav oder konvex bis 5 Punkte Abzug
Seitliche Begrenzung zeigt Zähnelung oder Defekte bis 2 Punkte Abzug
Übergang von seitlicher zu hinterer Begrenzung zu stark abgerundet bis 2 Punkte Abzug

Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 20 nicht überschreiten.
Für ein und dasselbe Kriterium dürfen Punktabzüge nur einmal erfolgen.

Fächerschwanz

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franzpeter
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#3

Fahnenschwanz

in Flossenformen 29.01.2013 11:04
von franzpeter | 17.453 Beiträge

Fahnenschwanz

Wesentlichstes Merkmal dieser Standard- und Bewertungsregeln ist die
genaue Beurteilung der Einzelheiten, da sich die Exponate der Guppy-
Hochzucht vor allem auf Grund ihrer Durchzüchtung bis ins kleinste Detail
auszeichnen.

Es gibt keine Bewertung des Gesamteindruckes (dieser würde bei genauer
Betrachtung nicht selten das tatsächlich erzielte Ergebnis verfälschen).

Es muß Ziel sein, die Standardformen in allen Bereichen zu erreichen.

Durch die festgelegten Formen von Körper und Flossen sowie deren
Größenverhältnisse zueinander sind optimale Proportionen in ausreichendem
Maße sichergestellt.

Punktvergabe
Länge Form Farbe Summe
Körper 8 8 12 28
Rückenflosse 5 8 10 23
Schwanzflosse 10 20 14 44
Vitalität/Schwimmverhalten 5
100

Die Bewertung erfolgt zunächst nach der jeweiligen Beschreibung der
Standardform, im Zweifelsfall gilt die Zeichnung.

Gewertet werden vollständige Sätze. Bei komplett ankommenden Sätzen, bei
denen ein Fisch verendet oder abhanden kommt, obliegt die Entscheidung
dem Ausstellungsleiter.

Ein Satz besteht aus der laut Ausschreibung geforderten Anzahl Fische, die in
allen Merkmalen übereinstimmen.

Abweichungen bekommen Punktabzüge. Gravierende Abweichungen führen
zur Disqualifikation (abweichende Grundfarben, unterschiedliche Deckfarben,
unterschiedliche Standards). Über die Disqualifikation entscheiden das
Wertungsrichtergremium und der Ausstellungsleiter.

Wertungsrichter sind nicht nur an Punkte und Abzugspunkte wie im Standard
vorgegeben gebunden, bei dazwischen liegenden Längen, Größen, Winkeln
oder Farben können auch dementsprechend andere Punkte bzw.
Abzugspunkte vergeben werden.

Bei der Punktvergabe ist für jeden Satz der Durchschnittswert des jeweils zu
wertenden Merkmals zu ermitteln.

Weist z.B. bei einem Satz ein bestimmtes Merkmal Unterschiede auf, ist
dieses für jeden Fisch gesondert zu werten, die dafür vergebenen Punkte sind
zu addieren und durch die Anzahl der Fische zu teilen.

Diese Vorgangsweise bietet Gewähr dafür, daß auf Grund eines Merkmals,
das bei einem einzelnen Fisch besonders ausgeprägt ist, nicht der ganze Satz
überbewertet wird bzw. im negativen Sinne zu viele Punktabzüge erhält.

Körper
Der Körper ist Ausgangsbasis und Bezugspunkt für die Bewertung
verschiedener anderer Kriterien.

Die Körperlänge wird durch Abschätzung ermittelt. Alle übrigen Längen oder Größen orientieren sich ausschließlich nach deren
Relation zur Körperlänge oder Körperhöhe.

Die Körperlänge wird von der Maulspitze bis zum Schwanzflossenansatz
gemessen, wobei die Mindestlänge bei Großflosser 20mm, Schwertflosser
19mm und Kurzflosser 18mm nicht unterschreiten soll.

Die Form soll kräftig und dem Typ entsprechend grazil sein.

Die größte Höhe, geschätzt an der höchsten Stelle des Körpers, soll 1/4 der
Länge betragen.

Bewertung der Körperlänge:
Großflosser lt. Pkt.209
26mm................................................................................................ 8 Punkte
24mm................................................................................................ 6 Punkte
22mm................................................................................................ 3 Punkte
20mm................................................................................................ 1 Punkt
darunter ............................................... kein Punkt, aber keine Disqualifikation
bei mehr als 26mm .......................................................... bis 3 Abzugspunkte

Schwertflosser lt. Pkt. 210
25mm................................................................................................ 8 Punkte
23mm................................................................................................ 6 Punkte
21mm................................................................................................ 3 Punkte
19mm................................................................................................ 1 Punkt
darunter .............................................. kein Punkt, aber keine Disqualifikation
bei mehr als 25mm .......................................................... bis 3 Abzugspunkte

Kurzflosser lt.Pkt. 211
24mm................................................................................................ 8 Punkte
22mm................................................................................................ 6 Punkte
20mm................................................................................................ 3 Punkte
18mm................................................................................................ 1 Punkt
darunter .............................................. kein Punkt, aber keine Disqualifikation
bei mehr als 24mm .......................................................... bis 3 Abzugspunkte

Beispiele für Punktabzüge bei der Körperform:
Plumpheit..........................................................................Abzug bis 5 Punkte
zu breiter Schwanzstiel .....................................................Abzug bis 2 Punkte
zu flacher Körper (wenn dieser eingefallen wirkt) ..............Abzug bis 4 Punkte
Rundrücken.......................................................................Abzug bis 2 Punkte
starker Knick .....................................................................Abzug bis 5 Punkte
krankhafte Veränderungen wie Buckelbildung,Hohlrücken,
Verkrümmung der Wirbelsäule etc. führen
zu keiner Wertung des Satzes Disqualifikation
die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 8 nicht überschreiten.

Flossen
Der Bewertung der Flossen kommt beim Hochzuchtguppy große Bedeutung
zu.

Die Flossenform ist in jedem Falle maßgeblich für die Einordnung in die
einzelnen Standards und Gruppen.

Es gibt drei Guppy-Hochzuchtgruppen, deren Charakterisierung in der
Schwanzflossenform liegt. Im Einzelnen sind dies die Gruppen Großflosser*),
Schwertflosser*) und Kurzflosser*).

Vor allem die Schwanzflossen sind für die Wertungsrichter ein überaus
wichtiges Kriterium. Ihre Abmessungen sind nicht im üblichen Sinne meßbar,
sondern in bestimmten Relationen zu den Körpermaßen festgelegt.

Für die Bewertung der Flossenform ist der jeweilige Standard maßgeblich,
wobei sich die Wertungsrichter nicht nach dem besten Ausstellungssatz zu
orientieren haben, sondern ausschließlich an dem Idealbild der
Standardflossenform


Grund- und Deckfarben

Auf Deckfarbe wird größter Wert gelegt. Darunter versteht man beim Guppy
Farbe*) und Muster*). Für Farbe auf Körper und Flossen werden bis zu 36
Punkte vergeben.

Farbe und Muster werden gemeinsam als Einheit bewertet.

Die Bewertung von Farbe und Muster erfolgt unter gleichen Bedingungen; es
ist daher auf die Lichtart und umgebende Farbflächen (z.B. Rückwand) zu
achten.

Beim Guppy gilt als Deckfarbe alles, was sich von den derzeit anerkannten
Grundfarben*) Wildgrau, Gold, Blond, Blau, Pink, Albino, Weiß, Creme, Silber
und Lutino unterscheidet. Snakeskin, Filigran und Wr.Smaragd werden als
allseits bekannte Muster angesehen.

Bei der Farbe/Muster werden folgende zwei Hauptkriterien unterschieden und
bewertet:
• Flächendeckung; das ist der Anteil der Farben/Muster auf der Fläche.
• Farbqualität / Qualität des Musters ist das harmonische Zusammenspiel
aller Farben, wobei intensive (=kräftige) und Pastellfarben mit ausreichender
Sättigung und klare Trennung der Farben erwünscht sind bzw. bei Muster
auf eine ausreichende Geschlossenheit und ansprechende Farbe Wert
gelegt wird.

Beispiele für Punktabzüge
Bewertung der Deckfarbe / Muster des Körpers:
100 % Flächendeckung ...................................................... kein Punktabzug
75 % Flächendeckung ...................................................... Abzug 4 Punkte
50 % Flächendeckung ...................................................... Abzug 7 Punkte
25 % Flächendeckung ...................................................... Abzug 10 Punkte
0 % Flächendeckung ...................................................... Abzug 12 Punkte
mangelnde Farbqualität / Qualität der Muster...................Abzug bis 5 Punkte
die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 12 nicht überschreiten.

Bei rezessiven Sätzen (außer Blond) können zu den ermittelten
Körperfarbpunkten zusätzlich bis zu 5 Punkte addiert werden, wobei die
maximale Punktzahl von 12 Punkten nicht überschritten werden darf.
Bewertung der Rückenflossenfarbe:
100 % Flächendeckung ...................................................... kein Punktabzug
75 % Flächendeckung ...................................................... Abzug 4 Punkte
50 % Flächendeckung ...................................................... Abzug 6 Punkte
25 % Flächendeckung ...................................................... Abzug 8 Punkte
0 % Flächendeckung ...................................................... Abzug 10 Punkte
mangelnde Farbqualität....................................................Abzug bis 4 Punkte
die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 10 nicht überschreiten.

Bewertung der Schwanzflossenfarbe:
100 % Flächendeckung ...................................................... kein Punktabzug
75 % Flächendeckung ...................................................... Abzug 6 Punkte
50 % Flächendeckung ...................................................... Abzug 9 Punkte
25 % Flächendeckung ...................................................... Abzug 12 Punkte
0 % Flächendeckung ...................................................... Abzug 14 Punkte
mangelnde Farbqualität....................................................Abzug bis 6 Punkte
die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 14 nicht überschreiten.

Vitalität/Schwimmverhalten
Das ist die natürliche Art der Schwimmfähigkeit des Tieres, die sich durch
Lebhaftigkeit und ungestörtes Verhalten dokumentiert. Dafür können bis zu
5 Punkte vergeben werden. Die Schwanzflosse hat die Form eines Rechtecks, dessen Länge 8/10 der Körperlänge beträgt.

Die Flossenbreite beträgt 4/10 der Körperlänge. Der Flossenansatz ist abgerundet.

Mindestlänge 6/10 der Körperlänge, Mindestbreite die größte Körperhöhe.

Die Rückenflosse läuft spitz zu und reicht bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse.

Rückenflosse

Bewertung der Länge

Bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse 5 Punkte
Bis zum Schwanzflossenansatz 3 Punkte
Darunter je nach Länge 1-2 Punkte
Rückenflosse reicht über das Ende des ersten Drittels hinaus bis 3 Punkte Abzug

Beispiele für Punktabzüge bei Formfehlern:

Nicht steil ansteigender Ansatz bis 3 Punkte Abzug
Starke Zähnelung oder Defekte bis 2 Punkte Abzug
Abweichungen von der Idealform bis 7 Punkte Abzug

Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 8 nicht überschreiten.


Schwanzflosse

Bewertung der Länge

8/10 der Körperlänge 10 Punkte
7/10 der Körperlänge 6 Punkte
6/10 der Körperlänge 2 Punkte
darunter 0 Punkte
Länger als 8/10 der Körperlänge bis 3 Punkte Abzug

Beispiele für Punktabzüge bei Formfehlern:

Hintere Begrenzung konkav oder konvex bis 2 Punkte Abzug
Hintere Begrenzung schräg bis 4 Punkte Abzug
Hintere Begrenzung starke Zähnelung oder Defekte bis 5 Punkte Abzug
Obere oder untere Begrenzung nicht parallel bis 10 Punkte Abzug
Seitliche Begrenzung zeigt Zähnelung oder Defekte bis 2 Punkte Abzug
Übergänge von seitlicher zu hinterer Begrenzung abgerundet bis 2 Punkte Abzug

Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 20 nicht überschreiten.
Für ein und dasselbe Kriterium dürfen Punktabzüge nur einmal erfolgen.

Fahne Gernot

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Mit freundlichen Grüßen
franzpeter
zuletzt bearbeitet 10.06.2023 18:54 | nach oben springen
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#4

Schleierschwanz

in Flossenformen 29.01.2013 11:05
von franzpeter | 17.453 Beiträge

Allgemeine Bewertungsmerkmale

Wesentlichstes Merkmal dieser Standard- und Bewertungsregeln ist die
genaue Beurteilung der Einzelheiten, da sich die Exponate der Guppy-
Hochzucht vor allem auf Grund ihrer Durchzüchtung bis ins kleinste Detail
auszeichnen.

Es gibt keine Bewertung des Gesamteindruckes (dieser würde bei genauer
Betrachtung nicht selten das tatsächlich erzielte Ergebnis verfälschen).

Es muß Ziel sein, die Standardformen in allen Bereichen zu erreichen.

Durch die festgelegten Formen von Körper und Flossen sowie deren
Größenverhältnisse zueinander sind optimale Proportionen in ausreichendem
Maße sichergestellt.

Punktvergabe
Länge Form Farbe Summe
Körper 8 8 12 28
Rückenflosse 5 8 10 23
Schwanzflosse 10 20 14 44
Vitalität/Schwimmverhalten 5
100

Die Bewertung erfolgt zunächst nach der jeweiligen Beschreibung der
Standardform, im Zweifelsfall gilt die Zeichnung.

Gewertet werden vollständige Sätze. Bei komplett ankommenden Sätzen, bei
denen ein Fisch verendet oder abhanden kommt, obliegt die Entscheidung
dem Ausstellungsleiter.

Ein Satz besteht aus der laut Ausschreibung geforderten Anzahl Fische, die in
allen Merkmalen übereinstimmen.

Abweichungen bekommen Punktabzüge. Gravierende Abweichungen führen
zur Disqualifikation (abweichende Grundfarben, unterschiedliche Deckfarben,
unterschiedliche Standards). Über die Disqualifikation entscheiden das
Wertungsrichtergremium und der Ausstellungsleiter.

Wertungsrichter sind nicht nur an Punkte und Abzugspunkte wie im Standard
vorgegeben gebunden, bei dazwischen liegenden Längen, Größen, Winkeln
oder Farben können auch dementsprechend andere Punkte bzw.
Abzugspunkte vergeben werden.

Bei der Punktvergabe ist für jeden Satz der Durchschnittswert des jeweils zu
wertenden Merkmals zu ermitteln.

Weist z.B. bei einem Satz ein bestimmtes Merkmal Unterschiede auf, ist
dieses für jeden Fisch gesondert zu werten, die dafür vergebenen Punkte sind
zu addieren und durch die Anzahl der Fische zu teilen.

Diese Vorgangsweise bietet Gewähr dafür, daß auf Grund eines Merkmals,
das bei einem einzelnen Fisch besonders ausgeprägt ist, nicht der ganze Satz
überbewertet wird bzw. im negativen Sinne zu viele Punktabzüge erhält.

Körper
Der Körper ist Ausgangsbasis und Bezugspunkt für die Bewertung
verschiedener anderer Kriterien.

Die Körperlänge wird durch Abschätzung ermittelt. Alle übrigen Längen oder Größen orientieren sich ausschließlich nach deren
Relation zur Körperlänge oder Körperhöhe.

Die Körperlänge wird von der Maulspitze bis zum Schwanzflossenansatz
gemessen, wobei die Mindestlänge bei Großflosser 20mm, Schwertflosser
19mm und Kurzflosser 18mm nicht unterschreiten soll.

Die Form soll kräftig und dem Typ entsprechend grazil sein.

Die größte Höhe, geschätzt an der höchsten Stelle des Körpers, soll 1/4 der
Länge betragen.

Bewertung der Körperlänge:
Großflosser lt. Pkt.209
26mm................................................................................................ 8 Punkte
24mm................................................................................................ 6 Punkte
22mm................................................................................................ 3 Punkte
20mm................................................................................................ 1 Punkt
darunter ............................................... kein Punkt, aber keine Disqualifikation
bei mehr als 26mm .......................................................... bis 3 Abzugspunkte

Schwertflosser lt. Pkt. 210
25mm................................................................................................ 8 Punkte
23mm................................................................................................ 6 Punkte
21mm................................................................................................ 3 Punkte
19mm................................................................................................ 1 Punkt
darunter .............................................. kein Punkt, aber keine Disqualifikation
bei mehr als 25mm .......................................................... bis 3 Abzugspunkte

Kurzflosser lt.Pkt. 211
24mm................................................................................................ 8 Punkte
22mm................................................................................................ 6 Punkte
20mm................................................................................................ 3 Punkte
18mm................................................................................................ 1 Punkt
darunter .............................................. kein Punkt, aber keine Disqualifikation
bei mehr als 24mm .......................................................... bis 3 Abzugspunkte

Beispiele für Punktabzüge bei der Körperform:
Plumpheit..........................................................................Abzug bis 5 Punkte
zu breiter Schwanzstiel .....................................................Abzug bis 2 Punkte
zu flacher Körper (wenn dieser eingefallen wirkt) ..............Abzug bis 4 Punkte
Rundrücken.......................................................................Abzug bis 2 Punkte
starker Knick .....................................................................Abzug bis 5 Punkte
krankhafte Veränderungen wie Buckelbildung,Hohlrücken,
Verkrümmung der Wirbelsäule etc. führen
zu keiner Wertung des Satzes Disqualifikation
die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 8 nicht überschreiten.

Flossen
Der Bewertung der Flossen kommt beim Hochzuchtguppy große Bedeutung
zu.

Die Flossenform ist in jedem Falle maßgeblich für die Einordnung in die
einzelnen Standards und Gruppen.

Es gibt drei Guppy-Hochzuchtgruppen, deren Charakterisierung in der
Schwanzflossenform liegt. Im Einzelnen sind dies die Gruppen Großflosser*),
Schwertflosser*) und Kurzflosser*).

Vor allem die Schwanzflossen sind für die Wertungsrichter ein überaus
wichtiges Kriterium. Ihre Abmessungen sind nicht im üblichen Sinne meßbar,
sondern in bestimmten Relationen zu den Körpermaßen festgelegt.

Für die Bewertung der Flossenform ist der jeweilige Standard maßgeblich,
wobei sich die Wertungsrichter nicht nach dem besten Ausstellungssatz zu
orientieren haben, sondern ausschließlich an dem Idealbild der
Standardflossenform


Grund- und Deckfarben

Auf Deckfarbe wird größter Wert gelegt. Darunter versteht man beim Guppy
Farbe*) und Muster*). Für Farbe auf Körper und Flossen werden bis zu 36
Punkte vergeben.

Farbe und Muster werden gemeinsam als Einheit bewertet.

Die Bewertung von Farbe und Muster erfolgt unter gleichen Bedingungen; es
ist daher auf die Lichtart und umgebende Farbflächen (z.B. Rückwand) zu
achten.

Beim Guppy gilt als Deckfarbe alles, was sich von den derzeit anerkannten
Grundfarben*) Wildgrau, Gold, Blond, Blau, Pink, Albino, Weiß, Creme, Silber
und Lutino unterscheidet. Snakeskin, Filigran und Wr.Smaragd werden als
allseits bekannte Muster angesehen.

Bei der Farbe/Muster werden folgende zwei Hauptkriterien unterschieden und
bewertet:
• Flächendeckung; das ist der Anteil der Farben/Muster auf der Fläche.
• Farbqualität / Qualität des Musters ist das harmonische Zusammenspiel
aller Farben, wobei intensive (=kräftige) und Pastellfarben mit ausreichender
Sättigung und klare Trennung der Farben erwünscht sind bzw. bei Muster
auf eine ausreichende Geschlossenheit und ansprechende Farbe Wert
gelegt wird.

Beispiele für Punktabzüge
Bewertung der Deckfarbe / Muster des Körpers:
100 % Flächendeckung ...................................................... kein Punktabzug
75 % Flächendeckung ...................................................... Abzug 4 Punkte
50 % Flächendeckung ...................................................... Abzug 7 Punkte
25 % Flächendeckung ...................................................... Abzug 10 Punkte
0 % Flächendeckung ...................................................... Abzug 12 Punkte
mangelnde Farbqualität / Qualität der Muster...................Abzug bis 5 Punkte
die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 12 nicht überschreiten.

Bei rezessiven Sätzen (außer Blond) können zu den ermittelten
Körperfarbpunkten zusätzlich bis zu 5 Punkte addiert werden, wobei die
maximale Punktzahl von 12 Punkten nicht überschritten werden darf.
Bewertung der Rückenflossenfarbe:
100 % Flächendeckung ...................................................... kein Punktabzug
75 % Flächendeckung ...................................................... Abzug 4 Punkte
50 % Flächendeckung ...................................................... Abzug 6 Punkte
25 % Flächendeckung ...................................................... Abzug 8 Punkte
0 % Flächendeckung ...................................................... Abzug 10 Punkte
mangelnde Farbqualität....................................................Abzug bis 4 Punkte
die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 10 nicht überschreiten.

Bewertung der Schwanzflossenfarbe:
100 % Flächendeckung ...................................................... kein Punktabzug
75 % Flächendeckung ...................................................... Abzug 6 Punkte
50 % Flächendeckung ...................................................... Abzug 9 Punkte
25 % Flächendeckung ...................................................... Abzug 12 Punkte
0 % Flächendeckung ...................................................... Abzug 14 Punkte
mangelnde Farbqualität....................................................Abzug bis 6 Punkte
die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 14 nicht überschreiten.

Vitalität/Schwimmverhalten
Das ist die natürliche Art der Schwimmfähigkeit des Tieres, die sich durch
Lebhaftigkeit und ungestörtes Verhalten dokumentiert. Dafür können bis zu
5 Punkte vergeben werden.

Bei der Schwanzflosse bilden die obere und untere Kante Kurven, die so verlaufen, dass die größte Breite der Flosse bei 3/4 ihrer Länge erreicht wird. Die hintere Begrenzung ist konkav, die Länge beträgt 8/10 der Körperlänge, darf jedoch 5/10 nicht unterschreiten. Die Flossenbreite beträgt 3/4 der Länge.

Die Rückenflosse reicht mit abgerundetem Ende bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse.

Rückenflosse

Bewertung der Länge

Bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse 5 Punkte
Bis zum Schwanzflossenansatz 3 Punkte
Darunter je nach Länge 1-2 Punkte
Rückenflosse reicht über das Ende des ersten Drittels hinaus bis 3 Punkte Abzug

Beispiele für Punktabzüge bei Formfehlern:

Nicht steil ansteigender Ansatz bis 3 Punkte Abzug
Starke Zähnelung oder Defekte bis 2 Punkte Abzug
Abweichungen von der Idealform bis 7 Punkte Abzug

Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 8 nicht übersteigen.


Schwanzflosse

Bewertung der Länge

8/10 der Körperlänge 10 Punkte
7/10 der Körperlänge 8 Punkte
6/10 der Körperlänge 5 Punkte
5/10 der Körperlänge 2 Punkte
darunter 0 Punkte
Länger als 8/10 der Körperlänge bis 3 Punkte Abzug

Beispiele für Punktabzüge bei Formfehlern:

Flossenhöhe größer als 4/4 der Flossenlänge bis 5 Punkte Abzug
Flossenhöhe geringer als 3/4 der Flossenlänge bis 8 Punkte Abzug
Hintere Begrenzung nicht konkav bis 10 Punkte Abzug
Starke Zähnelung oder Defekte bis 5 Punkte Abzug
Obere und untere Begrenzung nicht konvex bis 10 Punkte Abzug
Übergänge von seitlicher zu hinterer Begrenzung abgerundet bis 4 Punkte Abzug
Seitliche Begrenzung zeigt Zähnelung oder Defekte bis 2 Punkte Abzug

Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 20 nicht überschreiten.
Für ein und dasselbe Kriterium dürfen Punktabzüge nur einmal erfolgen.

Schleierschwanz

Angefügte Bilder:
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Mit freundlichen Grüßen
franzpeter
zuletzt bearbeitet 10.06.2023 18:51 | nach oben springen
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